Aktuelles
Ausgabe von FFP-2-Masken
Nach der Corona-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministerium können Bürgerinnen und Bürger, die entweder das 60 Lebensjahr vollendet haben oder bei denen definierte Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen kostenfrei Schutzmasken mit höherem Schutzstandart erhalten. Im Dezember diesen Jahres kann jede dieser Personen drei solcher Masken in der Apotheke erhalten.
Auf Grund der problemlosen und schnellen Verteilung im Bürgerhaus wurden die meisten Anspruchsberechtigten bereits versorgt! Im Bürgerhaus findet keine Ausgabe mehr statt!
Die Ausgabe erfolgt nun (bis Januar) in der Apotheke!
Als Nachweis der Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe ist der Personalausweis vorzulegen.
Ein DinA5-Blatt mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift wird sinnvollerweise fertig mitgebracht. Abholen für andere ist so möglich. Bei unter 60-jährigen muss die Diagnose (Risikogruppe) angegeben sein.
Folgende Risikogruppen haben einen Anspruch auch unter 60 Jahren Lebensalter (Diagnosebezeichnung):
a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
b) chronische Herzinsuffizienz,
c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
d) Demenz oder Schlaganfall,
e) Diabetes mellitus Typ 2,
f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo-oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
h) Trisomie 21,
i) Risikoschwangerschaft
Alle „Nachzügler“ bitten wir nunmehr, in der Apotheke vorzusprechen.
Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein gutes Neus Jahr!